In unserem Versicherungslexikon werden Ihnen alle wichtigen Begriffe, wie zum Beispiel Hausratversicherung - Einbruchsdiebstahl erklärt.
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Hausratversicherung
Hausratversicherung - Einbruchsdiebstahl
Das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich (z.B. Raum oder Wohnung), bei dem der Täter ein Hindernis (i.d.R. abgeschlossene Zugangstür, geschlossenes Fenster) überwinden muss, nennt man Einbruch.
Ein Einbruch wird zumeist verübt, um sich fremde Sachen oder Informationen anzueignen. Wenn also der Einbruch mit der Absicht des Diebstahls verübt wird, spricht man in der Hausratversicherung von Einbruchdiebstahl.
Die Täter gehen bei ihrem Einbruch und der anschließenden Diebesgutsuche zumeist wenig rücksichtsvoll vor. Oftmals kommt es zu Vandalismusschäden oder böswilligen Beschädigungen in den Räumen, z.B. Anbringen von Graffiti, Aufdrehen von Wasserhähnen und Verstopfen des Abflusses. Bei den Opfern von Einbrüchen treten häufig psychische Folgen auf wie Angstzustände, Kontrollzwänge, Traumata oder Schlafprobleme.
Beispiel
Da die Täter das potenzielle Objekt häufig anhand der Faktoren Lärm, Zeit (max. 5 Minuten werden für das Gelangen in das Gebäude) und Aufwand auswählen, sind hier einige Beispiele für einbruchabwehrende Maßnahmen:
Beispiel
Schäden durch Einbruchdiebstahl / Vandalismus sind über die Einbruchdiebstahlversicherung in der Elektronik-, Geschäfts-Inhalts- und Hausratversicherung mitversichert. Gebäudeschäden durch einen Einbruch oder dessen Versuch sind in modernen Wohngebäudeversicherungen bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze mitversichert.
Unter www.polizei-beratung.de findet man umfangreiche Informationen zu Einbruchschutz und häufigen Einbruchstellen.