Hausratversicherung - Feuer
Feuer wird im versicherungsrechtlichen Sinne als Verbrennungsvorgang (Oxidationsreaktion, z.B. mit Sauerstoff) mit Lichterscheinung definiert. Es wird Energie in Form von Wärme an die Umgebung freigesetzt.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hausratversicherung unterscheiden zwischen den Begriffen Feuer und Brand.
Nicht jedes Feuer ist ein Brand, während der Brand jedoch ein Feuer voraussetzt. Damit ein Brand vorliegt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden - und nur dann besteht Versicherungsschutz über die Gefahr Feuer.
Es wird unterschieden zwischen beabsichtigten und kontrollierten Zweckfeuern (z.B. Heizen oder Grillen) und den unbeabsichtigten Schadfeuern (z.B. Wohnungsbrand durch einen Kurzschluss). Aus anfangs beabsichtigten Zweckfeuern können jedoch auch unkontrollierbare Schadfeuer werden (z.B. Wohnungsbrand durch einen Adventskranz).
Als Vorstufe zum eigentlichen Feuer entsteht oftmals infolge eines Schwelbrandes Rauch. Dieser kann binnen weniger Minuten die Sichtweite so weit einschränken, dass Fluchtwege oftmals nicht mehr ohne Weiteres zu finden sind. Infolge des Brandes nimmt die Konzentration des Gases Kohlenmonoxid (CO) hinzu, welches durch längeres Einatmen zum Tode führen kann.
Da es geruch-, farb- und geschmacklos ist, wird es oftmals nicht wahrgenommen, was insbesondere bei nächtlichen Bränden, wenn die Bewohner bereits schlafen, verheerend sein kann. Ein im Zimmer angebrachter Rauchmelder bietet die Möglichkeit, den Brand in einem frühen Stadium zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu dessen Löschung und zur Rettung von Personen und Sachen einzuleiten.
Weitere Informationen zur Brandschadenverhütung kann man u.a. auf den Internetseiten des Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV, www.gdv.de), von regionalen Feuerwehren oder Fachfirmen erfahren.
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