Hausratversicherung - Versicherungsort
Der Versicherungsort in der Hausratversicherung ist gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 3 VHB 2008/2010 bzw. § 9 VHB 2000 die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung des Versicherungsnehmers. Hierzu gehören auch Loggien, Balkone sowie direkt an die Wohnung angrenzende Terrassen.
Zu beachten ist hier jedoch, dass i.d.R. Versicherungsschutz für Sturm- und Hagelschäden nur innerhalb von Gebäuden besteht. Im Übrigen ist der Versicherungsschutz grundsätzlich auf den Versicherungsortes begrenzt. Die VHB 92 beinhalten analoge Bestimmungen.
Im Rahmen der Außenversicherung wird der Versicherungsschutz jedoch erweitert. Zur Wohnung gehören ferner auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.
Es besteht auch Versicherungsschutz in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes, wenn sie ausschließlich vom Versicherungsnehmer bzw. mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen genutzt wird. Waschmaschinen und Wäschetrockner sind auch in Hausgemeinschaftsräumen versichert.
Nicht zur Wohnung gehören Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden.
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