In den vergangenen Jahren hat sich das mittelständische Versicherungsunternehmen besonders im privaten Sachversicherungsgeschäft mit hervorragenden Produkten, wie der Medien Hausratversicherung und gutem Service einen Namen gemacht. Mit der Medien Hausratversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Verlusten, welche durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren entstehen und Ihr persönliches Hab und Gut beschädigen, oder zerstören können.
Individuell passen sich die verschiedenen Tarife an Ihre jeweiligen persönlichen Lebensumstände an und bieten Ihnen somit einen bestmöglichen Versicherungsschutz. Die Medien Hausratversicherung ist in drei Tarifvarianten erhältlich, dem Standard-Tarif, dem Komfort-Tarif, sowie den Tarif Optimal. Mit diesen drei Tarifen können Sie Ihren Hausrat je nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammen stellen.
Hausratversicherung - Versicherungssumme
Die vereinbarte Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Der nach den aufgezeigten Wertansätzen ermittelte Versicherungswert ist – unter Berücksichtigung der Entschädigungsgrenzen für Wertsachen – mindestens als Versicherungssumme einzusetzen, wenn eine Unterversicherung vermieden werden soll. Maßgebend ist der jeweilige aktuelle Wert.
Die Versicherungssumme zur Hausratversicherung wird als Gesamtsumme (Indizierung Gesamtsumme) vereinbart oder errechnet sich alternativ aus dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche multipliziert mit der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche der versicherten Wohnung (Indizierung Quadratmetersumme). Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich gemäß Abschnitt A § 9 VHB 2010 um einen Vorsorgebetrag, in der Regel von 10 %.
Hausratversicherung - Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme zuzüglich Vorsorgebetrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles niedriger als der Versicherungswert, so kann der Versicherer die Entschädigung anteilig kürzen, d.h. in dem Verhältnis, wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert steht.
Im gleichen Verhältnis ist auch die Entschädigung für die gemäß Abschnitt A § 8 VHB 2010 versicherten Kosten und Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (siehe Kapitel 3) zu kürzen.
Beispiel
Ist die Hausratversicherung nach Quadratmetersumme vereinbart, so nimmt gemäß Abschnitt A § 9 Nr. 3 VHB 2010 der Hausratversicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht und der vereinbarte Betrag pro m2 Wohnfläche den vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegebenen Betrag pro m2 nicht unterschreitet.
Der Unterversicherungsverzicht gilt aber nur, solange nicht eine weitere Hausratversicherung des Versicherungsnehmers für denselben Versicherungsort ohne eine solche Vereinbarung besteht.
Medien Hausratversicherung - Leistungen
Alle Bedingungen haben eines gemeinsam: Sie füllen die Deckungslücken aus, die bisher im Schadenfall oft zu Unverständnis und Verärgerung bei den Versicherungsnehmern führten. Alle Tarife der Medien Hausratversicherung haben grundsätzlich einen vergleichbaren Aufbau:
Der Basistarif oder die Variante 1 spricht preisbewusste Kunden an und steht für die Grundabsicherung des Hausrats.
Die Variante 2 füllt diesen Grundschutz um einige zusätzliche Absicherungen zu angemessenen Preisen auf. Dazu gehört grundsätzlich schon der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer bestimmten Höhe, die Absicherung von Schäden durch Stromausfall an Tiefkühlgut / Gefriergut und die Erweiterung des Außenversicherungsschutzes.
Die weiteren Varianten decken zum Teil Schäden ab, die bisher bei Hausratversicherungen nicht unbedingt üblich waren. Dazu zählen z.B. je nach Gesellschaft Handwerkerservice und Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit für 12 Monate.
Allgemeine Informationen rund um das Gebiet Hausratversicherung
Der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung gegen Sturm- und Hagelschäden erstreckt sich gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 4a) VHB 2008 nicht auf Schäden durch Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen, weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).
Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat. Verursacht z.B. eine Erdsenkung einen Rohrbruch, sei es innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes, und richtet austretendes Leitungswasser Nässeschäden an, so sind diese nicht gedeckt. Bricht jedoch beispielsweise die Hauptwasserleitung der öffentlichen Wasserversorgung und unterspülen die austretenden Wassermassen das Gebäude weil das Gebäude abgesackt ist, so fällt der dadurch entstehende Wasserschaden unter den der Medien Hausratversicherung Versicherungsschutz.
Im Rahmen der Hausratversicherung sind u.a. Schäden versichert, die der Dieb bei Entwendung versicherter Sachen oder beim Versuch einer solchen Tat an anderen versicherten Sachen anrichtet (s. Ziff. 4.2). Das heißt aber nicht, dass jede während des Einbruchdiebstahls vom Dieb angerichtete Beschädigung als Einbruchdiebstahl Folgeschaden zu ersetzen ist. Erst recht sind Beschädigungen nicht gedeckt, die der Täter nach einem Einbruch anrichtet, dem eine Diebstahlabsicht nicht vorausgegangen war.
Die nach Nr. 1 in der Medien Hausratversicherung versicherten Kosten werden je Versicherungsfall (siehe § 3) zusammen mit der Entschädigung für versicherte Sachen (siehe § 1) bis zu x % auch über die Versicherungssumme (siehe § 12 in Verbindung mit § 27 Nr. 4) hinaus ersetzt. Versichert sind notwendige Kosten für - auch erfolglose - Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte (Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten).
Eine Raub Situation liegt vor, wenn gegen den Versicherungsnehmer Gewalt angewendet wird, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten, Gewaltanwendung im Sinne dieser Bestimmung liegt auch dann vor, wenn der Täter dem Versicherungsnehmer eine Sache entreißt und dieser sich unter Kraftanstrengung dagegen gestemmt hat, oder wenn der Täter den Versicherungsnehmer der Medien Hausratversicherung einschließt und diesem die Möglichkeit genommen wird, Widerstand gegen die Wegnahme der Sache zu leisten.
Für die Hälfte dieser Summe ist die entsprechende Prämie für das gesamte Versicherungsjahr vorauszuzahlen. Der Versicherungsnehmer hat den Wert, den die Vorräte an einem bestimmten Stichtag jeden Monats haben, der Hausratversicherung zu melden. Die endgültige Prämie wird dann zum Ende des Versicherungsjahres aus dem Durchschnitt der gemeldeten Stichtagssummen berechnet. Die Versicherungssumme steht nach den Versicherungsbedingungen regelmäßig für jeden Versicherungsfall erneut zur Verfügung.
Soweit die vertraglichen Grundlagen der Hausratversicherung für die beteiligten Versicherer die gleichen sind, ist folgendes vereinbart, Der Versicherungsnehmer wird bei Streitfällen aus diesem Vertrag seine Ansprüche nur gegen den führenden Versicherer und nur wegen dessen Anteil gerichtlich geltend machen. Die beteiligten Versicherer erkennen die gegen den führenden Versicherer rechtskräftig gewordene Entscheidung sowie die von diesem mit dem Versicherungsnehmer nach Rechtshängigkeit geschlossenen Vergleiche als auch für sich verbindlich an.
Einbrechen heißt, durch eine gewaltsam geschaffene Öffnung (z.B. Aufbrechen der Tür) in den Versicherungsort eindringen. Einsteigen heißt, durch eine nicht zum Betreten in der Hausratversicherung angegebenen Raumes bestimmte (z.B. offenes Fenster) oder durch eine vom Dieb geschaffene Öffnung (z.B. Abdecken von Dachziegeln) eindringt. Falsch ist nach § 3 Nr. 2a) VHB 2008 ein Schlüssel, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist.
Solche Kurzschluss- und Überspannungsschäden beruhen auf der Wirkung des elektrischen Stroms auf die von ihm durchflossenen elektrischen Teile der Einrichtung. Der Ausschluss aus der Hausratversicherung betrifft aber nicht nur diese Teile, sondern nach Rechtsprechung und Literatur den gesamten elektrischen Einrichtungsgegenstand, z.B. die ganze Waschmaschine. Bei Vereinbarung der Klausel PK 7111 ersetzt der Medien Hausratversicherung Überstrom-, Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch Blitz oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität bis zur vereinbarten Höhe.
Die Deckung ist nicht auf einen privaten Haushaltsbereich beschränkt, sondern gilt grundsätzlich überall und ist bis auf das Einbruchdiebstahlrisiko nicht daran gebunden, dass sich die Sachen in Gebäuden befinden. Die Entschädigung durch die Hausratversicherung ist im übrigen auf 25 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Der Versicherungswert ist in § 5 Nr. 1 AVB EPH als Einzel-Versicherungswert deklariert, der sich auf die einzelne versicherte Sache bezieht und dem Neuwert der Sache entspricht.
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Weitere Infos zur Medien Hausratversicherung
Die Medien Versicherung AG bietet Ihnen optimierte Beratungssicherheit, indem sämtliche beitragsfreie Leistungsverbesserungen innerhalb einer Tarifgeneration automatisch und ohne Mehrkosten in Ihre bestehenden Verträge übernommen werden. Die angebotenen Tarife der Hausratversicherung unterscheiden sich in Ihren Leistungen und Beiträgen.
Nachfolgend finden Sie eine kleine Übersicht der jeweiligen Leistungseinschlüsse. Standard-Tarif ist mehr als nur ein reiner Basis-Schutz! Sie genießen auch bei begrenztem Haushaltsbudget ein unverzichtbares Stück Sicherheit wie bepielsweise Deckungsleistung bei Überspannung nach Blitzschlag bis zur vollen Versicherungshöhe.
Komfort-Tarif hier erhalten Sie einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihren Hausrat durch eine sinnvolle Erweiterung des Standard-Schutzes. Tarif Optimal Dieser Tarif lässt keine Wünsche offen und erfüllt auch die allerhöchsten Bedürfnisse in Bezug auf Ihr gehobenes Hausratvermögen.
Hausratversicherung
Damit ist vordringlich der Versicherungsort für außerhalb der Wohnung an der Außenseite des Gebäudes oder in anderer Weise außerhalb des Gebäudes
installierte Anlagen und Geräte angesprochen, wie Steuerungstechnik für Markisen, Funkgaragentore, Sende- und Empfangstechnik, Überwachungs- und
Sicherungstechnik und dgl. Der Versicherungsschutz kann auf Sachen erweitert werden, die sich außerhalb des Versicherungsortes befinden. Diese weltweit
geltende Außenversicherung, für die der Tarif einen Prämienzuschlag vorsieht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf x Prozent der Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart
werden. Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann. Der
Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich anzuzeigen.
Für den Versicherungsschutz ist der Ort der Quelle des schädigenden Leitungswassers unerheblich. Maßgebend für den Versicherungsfall ist nur die Art der
Wasserquelle. Versicherungsfall ist nicht etwa das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser, sondern dessen Einwirkung auf die versicherte Sache am
Versicherungsort. Es besteht also Versicherungsschutz auch dann, wenn das Leitungswasser außerhalb der Wohnung bestimmungswidrig austritt (z.B. aus einer
Wasserleitung schädigend auf versicherte Sachen einwirkt.
Infos zur Hausratversicherung
Für Sturm- und Hagelschäden besteht in der «Hausratversicherung Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden (Abschnitt A § 6 Nr. 3 VHB 2008), mit
Ausnahme von Antennenanlagen und Markisen (s. Ziff. 6). Sturm ist gemäß Abschnitt A § 5 Nr. 2 VHB 2008 eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
Windstärke 8; dies entspricht nach der Beaufortskala einer Windgeschwindigkeit von 62-74 km/h. Ist diese Windstärke für das im Versicherungsschein
bezeichnete Grundstück nicht feststellbar, so wird ein versichertes Sturmereignis unterstellt.
Wie unter Ziffer 2.1 erwähnt, sind nur Sachen versichert, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers dienen. Unabhängig davon ist es jedoch nach Abschnitt A
§ 6 Nr. 2c) dd) VHB 2008 unerheblich, ob die Hausratgegenstände Eigentum des Versicherungsnehmers oder fremdes Eigentum sind. Daher sind auch vom
Versicherungsnehmer der Hausratversicherung geliehene, gemietete oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen des Hausrats versichert, wenn sie im Sinne der VHB seinem Haushalt
dienen. Der Ausschluss von Hausrat eines Untermieters bleibt hiervon unberührt.
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche
Erklärung verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann
der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.
Medien Hausratversicherung
Versichert in einer Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen. Für Wertsachen insgesamt
ist die Entschädigung je Versicherungsfall (siehe § 3) auf x Prozent der Versicherungssumme begrenzt (siehe § 28 Nr. 2). Zusätzlich ist die Entschädigung
begrenzt für folgende Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes (siehe § 28 Nr. 3), Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge auf x Prozent der
Versicherungssumme (siehe § 12), höchstens den vereinbarten Betrag,
Eine Raub Situation liegt vor, wenn der mit einer Medien Hausratversicherung versicherte Versicherungsnehmer versicherte Sachen herausgibt oder sich wegnehmen lässt, weil eine Gewalttat mit Gefahr für
Leib und Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes - bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen Versicherungsortes, an dem auch
die Drohung ausgesprochen wird - verübt werden soll Die ausgesprochene oder die durch das Verhalten des Täters zum Ausdruck gebrachte Drohung muss derart
sein, dass sie auf eine Körperverletzung schwerer Art hinauslaufen würde.
Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich
für die private Nutzung bestimmter Daten und Programme sind nur versichert, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist. Über normierte
Zusatzklauseln können über die Sachen gemäß Abschnitt A § 6 Nr. 4a) bis f) VHB 2008 hinaus weitere zum Hausrat gehörige Sachen vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen werden.
Tipps zum Versicherungsgebiet Hausratversicherung
Ferner gilt als Einbruchdiebstahl, wenn der Dieb in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere Werkzeuge benutzt,
um es zu öffnen ( § 3 Nr. 2b) VHB 2008); der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen
abhanden gekommen sind, oder mittels richtiger Schlüssel, die der Dieb innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch
Raub in einen Raum eines Gebäudes eindringt und Sachen wegnimmt.
Versicherungsverträge sind grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Man unterscheidet unterjährige Verträge mit einer Laufzeit von weniger
als einem Jahr (z. B. Ausstellungsversicherung), ein- oder mehrjährige Verträge Hausratversicherung und Verträge mit festem Ablauftermin.
Ein Versicherungsverhältnis kann unabhängig von der vereinbarten Vertragsdauer grundsätzlich durch Vereinbarung jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen
aufgehoben werden.
Die versicherten Gefahren Schmorbrände und Sengschäden sind übrigens begrifflich keine Brandschäden; sind sie aber Folge eines Brandes, fallen sie ebenfalls
unter den Ausschluss des § 3 Nr. 1 f AVB EPH. Weitere versicherte Gefahren überschneiden sich mit denen der Hausratversicherung und können zugleich
Abgrenzungsprobleme aufwerfen. Vor allem ist hier die versicherte Gefahr Unwetter zu nennen. Was diesem Begriff alles an elementaren Erscheinungsformen
zuzuordnen ist, scheint nicht eindeutig bestimmbar zu sein.
Allgemeines rund um das Thema Hausratversicherung
Aus der Sicht des Versicherungsnehmers können diese Klauseln teils dann angebracht sein, wenn für Sachen (insbesondere weitergehende) Deckung über andere
Versicherungsverträge besteht. Nach Klausel PK 7210 sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gegenstände von besonderem Wert ausgeschlossen. Von einer
solchen Vereinbarung wird man in der Regel nur dann Gebrauch machen, wenn der Versicherungsschutz dafür anderweitig geregelt ist, z.B. für Kunstgegenstände
über eine spezielle Kunstsachenversicherung.
Muss der Hausrat schadenbedingt wegen Unbewohnbarkeit der Wohnung ausgelagert werden, ohne dass er durch das versicherte Ereignis noch bedroht ist, so sind
die damit verbundenen Kosten kein entschädigungspflichtiger Schadensabwendungsaufwand. Die Kosten werden üblicherweise bis zu einer Dauer von 100 Tagen
durch die Medien Hausratversicherung entschädigt. Kosten für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen
Versicherungsfall abhanden gekommen sind.
Eine Raub Situation liegt vor, wenn dem Versicherungsnehmer versicherte Sachen weggenommen werden, weil sein körperlicher Zustand unmittelbar vor der
Wegnahme infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und
dadurch seine Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Zwischen der Ausschaltung der Widerstandskraft und der Wegnahme der Sachen muss ein unmittelbarer
zeitlicher Zusammenhang bestehen.
Nützliche Informationen über die Hausratversicherung
Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen. Zuleitungsrohre sind Leitungen der Frischwasserzuführung sowohl von
kaltem Wasser als auch von erwärmtem Wasser. Ableitungsrohre sind Leitungen, durch die verbrauchtes Wasser (Schmutzwasser) abgeleitet oder zur Rückgewinnung
weitergeleitet wird. Niederschlagswasser ist jedoch kein Leitungswasser, selbst dann nicht, wenn es durch innerhalb des Hauses verlegte Abwasserrohre
abfließt.
In der Hausratversicherung sind die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung (Erdfall), Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch versicherbar.
Die separate Versicherung einzelner Gefahren ist nicht möglich (Vermeidung negativer Risikoauslese). Die Deckung in der Medien Hausratversicherung und der
Wohngebäudeversicherung wird auf der Grundlage der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden (BWE 2008) gewährt Für diese
Deckungserweiterung gilt ein eigenständiges Kündigungsrecht.
Ein versicherter Einbruchdiebstahl erfordert grundsätzlich das (unberechtigte) Eindringen eines Diebes in den Versicherungsort. In welcher Art und Weise der
Einbruch für einen Versicherungsfall erfolgt sein muss, ist in Abschnitt A § 3 Nr. 2 VHB 2008 im Einzelnen bestimmt. Nach § 3 Nr. 2a) VHB 2008 liegt
Einbruchdiebstahl vor, wenn jemand Sachen wegnimmt, nachdem er in einen Raum eines Gebäudes (wobei das Gebäude auch aus einem einzigen Raum bestehen kann).
Tipps und Empfehlungen zum Thema Medien Hausratversicherung
Mit der Medien Hausratversicherung erhalten Sie einen erfahrenen Hausratversicherer, welche sich im Laufe der letzten Jahre immer wieder durch seine einzigartigen Deckungskonzepte auszeichnet, welche sich an die jeweiligen Lebenssituationen orientiert.
Ob vom günstigen Grundschutz, bis hin für die gehobenen Ansprüche bei einer höherwertigen Wohnungsausstattung, werden alle Anforderungen im Sinne des Verbrauchers ermöglicht. Wie die Midema Hausratversicherung, so ist auch die Medien Versicherung AG eine sehr zu empfehlende Hausratversicherung, welcher gute Leistungen zu günstigen Preisen anbietet, wie Sie auch unserem Hausratversicherung Test einsehen können.
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