VHB 2000 Quadratmetersumme - § 32 Überversicherung
Nr. 1 Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert (siehe § 12), können der Versicherungsnehmer und der Versicherer verlangen, dass die Versicherungssumme dem Versicherungswert unverzüglich angepasst und der Beitrag entsprechend herabgesetzt wird.
Nr. 2 Schließt der Versicherungsnehmer den Vertrag zur Hausratversicherung in der Absicht, sich aus der Überversicherung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag ab Beginn nichtig.