VHB 2000 Quadratmetersumme - § 43 Anzuwendendes Recht
Für diesen Hausratversicherung Vertrag gilt deutsches Recht.
Auf den Abdruck der Paragraphen aus VVG, BGB, HGB u.a. Gesetzestexten wurde verzichtet.
Anmerkung 1: Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab.