VHB 2000 Quadratmetersumme - § 7 Leitungswasser
Nr. 1 Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus
Nr. 1 a) Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit verbundenen Schläuchen,
Nr. 1 b) mit den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder aus deren wasserführenden Teilen,
Nr. 1 c) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
Nr. 1 d) Sprinkler- oder Berieselungsanlagen,
Nr. 1 e) Aquarien oder Wasserbetten.
Nr. 2 Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten (z.B. Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel) sind dem Leitungswasser gleichgestellt.
Nr. 3 Versichert durch die Hausratversicherung sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und leitungswasserführenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrtragung).
Nr. 4 Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch
Nr. 4 a) Plansch- oder Reinigungswasser,
Nr. 4 b) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung/Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch,
Nr. 4 c) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem Gebäude oder an der Sprinkler- oder Berieselungsanlage,
Nr. 4 d) Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser (siehe Nr. 1) den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat,
Nr. 4 e) Schwamm.
Nr. 5 Nicht versichert sind Schäden am Inhalt eines Aquariums, die als Folge dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist.