VHB 2010 Quadratmetermodell Klauseln - PK 7410 Wohnsitz im Ausland
Nr. 1 Abweichend von Abschnitt A § 11 Nr. 2 VHB 2010 (Quadratmetermodell) besteht Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung bei Wohnungswechsel auch in der neuen Wohnung, wenn diese innerhalb des vereinbarten ausländischen Staates liegt.
Nr. 2 Die Versicherungssumme wird in Euro vereinbart. Die Leistungen der Vertragsparteien sind ebenfalls in Euro zu erbringen.
Nr. 3 Abweichend von Abschnitt A § 15 Nr. 3 a) und Nr. 3 c) VHB 2010 (Quadratmetermodell) gilt als zuständiges Amtsgericht für die Ernennung des zweiten Sachverständigen oder des Obmannes das Amtsgericht des letzten inländischen Wohnsitzes des Versicherungsnehmers.