VHB 2010 Versicherungssummenmodell Klauseln - PK 7212 In das Gebäude eingefügte Sachen
Nr. 1 Die im Versicherungsvertrag zur Hausratversicherung besonders bezeichneten Sachen, z. B. Einbaumöbel/-küchen, Bodenbeläge, Innenanstriche und Tapeten, sind auch versichert, soweit sie Gebäudebestandteile sein könnten.
Nr. 2 Soweit gemäß Nr. 1 sanitäre Anlagen und leitungswasserführende Installationen versichert sind, erstreckt sich die Versicherung auch auf Frostschäden an diesen Sachen sowie auf Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zuleitungsrohren.