VHB 2010 Versicherungssummenmodell Klauseln - PK 7710 Selbstbehalt bei ungekürzter Hausrat Versicherungssumme
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Dies gilt nicht für Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten (siehe Abschnitt B § 13 VHB 2010 (Versicherungssummenmodell)), die auf Weisung der Hausratversicherung angefallen sind.