VHB 2010 Versicherungssummenmodell Klauseln - PK 7763 Selbstbehalt für Hausrat in besonders überschwemmungsgefährdeter Lage
In Ergänzung zu Abschnitt A § 5 Nr. 5 VHB 2010 (Versicherungssummenmodell) wird für versicherte Überschwemmungsschäden am Hausrat innerhalb des Versicherungsortes (siehe Abschnitt A § 6 Nr. 3 VHB 2010 (Versicherungssummenmodell)) unmittelbar durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern bis einschließlich eines Betrages von __ Euro keine Entschädigung durch die Hausratversicherung geleistet. Die diesen Betrag übersteigenden Schäden werden unter Berücksichtigung eines vereinbarten Selbstbehaltes in voller Höhe entschädigt.