VHB 2010 Versicherungssummenmodell - Abschnitt A - § 10 Anpassung der Prämie
Nr. 1 Grundsatz
Die Prämie zur Hausratversicherung, auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken.
Nr. 2 Prämienanpassungsklausel
[PAK ist unternehmensindividuell einzufügen.]