Hausratversicherung - Explosion
Gemäß der Versicherungsbedingungen definiert man eine Explosion als eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. In der Regel entsteht eine Druckwelle.
Bei der Explosion unterscheidet man zwischen der Verbrennungsexplosion (Verbrennung von Gas-Luft Gemischen, z.B. Propangas, Dampf-Luft Gemischen, z.B. Benzindampf oder Staub-Luft Gemischen, z.B. Holz-/ Kohlestaub) und Behälterexplosionen (Behälter werden durch Überdruck von Gasen / Dämpfen zerrissen, sodass der bestehende Druckunterschied inner- und außerhalb des Behälters wieder ausgeglichen wird).
Explosionen sind im Rahmen der Gefahr Feuer in der Wohngebäude-, Geschäftsgebäude-, Hausratversicherung und Geschäfts Inhaltsversicherung mitversichert.
Nicht versichert sind Schäden durch Unterdruck (Implosion) sowie das Zerplatzen von Behältern durch Flüssigkeitsdruck. Der generelle Versicherungsausschluss der Kriegsereignisse greift z.B. nicht, wenn bei Bauarbeiten eine Bombe des Zweiten Weltkrieges explodiert, da keine konkrete Einwirkung von Krieg vorliegt.
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