Hausratversicherung - Prämienänderung
Nichtperiodische Angleichung des Beitrags (Prämie) durch das VU, die in der Regel bei einer Veränderung des versicherten Risikos erfolgt. Das kann z.B. der Wechsel des Versicherungsortes (Wohnung) sein oder eine veränderte Vertragsgestaltung in Folge von Aus- bzw. Einschlüssen bestimmter Risiken.
Eine Prämienänderung berechtigt den VN zu einer sofortigen Kündigung seiner Hausratversicherung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung bzw. dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung (Sonderkündigungsrecht) gemäß § 19 Abs. 6 VVG (§ 41a VVG a. F.).
Nicht zu verwechseln mit der Prämienänderung ist die Prämienanpassung, die bei einer vertragsgemäßen periodischen Anpassung der versicherten Werte (Dynamisierung) zum Tragen kommt.
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