Hausratversicherung - Sommerreifen und Winterreifen
Die vom Fahrzeug abmontierten und in einem zum Versicherungsort gehörenden Raum saisonal gelagerten Sommerreifen und Winterreifen gelten für die Lagerzeit als Hausrat und sind somit über die Hausratversicherung mitversichert.
Entscheidend für diese Zuordnung ist die Tatsache, dass die Reifen vom Kfz abmontiert und räumlich getrennt (nicht im Kfz selbst) in einem zum Versicherungsort (Wohnung) gehörenden Raum gelagert werden. In am Kfz montiertem Zustand sind Reifen dagegen gemäß § 1 Nr. 6 b VHB 2000 (MB) sowie sinngemäß § 1 Nr. 4 b VHB 92 (MB) nicht versicherbar. Die VHB 2008 / 2010 (MB) regeln den Sachverhalt in Abschnitt Abschnitt A § 6.
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Hausratversicherung Lexikon