BEH 2000 - § 2 Versicherte Gefahren und Schäden
Die Hausratversicherung leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
a) Überschwemmung des Versicherungsortes (§ 3)
b) Rückstau (§ 4)
c) Erdbeben (§ 5)
d) Erdfall (§ 6)
e) Erdrutsch (§ 7)
f) Schneedruck (§ 8)
g) Lawinen (§ 9)
h) Vulkanausbruch (§ 10)
zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden kommen.