VHB 2000 Quadratmetersumme Klauseln - Klausel 7711 - Sachen mit gesondert vereinbarter Versicherungssumme
Nr. 1 Sachen mit gesondert vereinbarter Versicherungssumme sind als besondere Gruppen (Positionen) versichert. Sie gelten abweichend von § 1 Nr. 1 VHB 2000 (Quadratmetersumme) nicht als Teil des Hausrats.
Nr. 2 § 27 Nr. 4 VHB 2000 (Quadratmetersumme) ist auf die Versicherungssummen gemäß Nr. 1 anzuwenden. Ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht gilt für diese Gruppen (Positionen) nicht, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Nr. 3 Die Versicherungssummen gemäß Nr. 1 verändern sich entsprechend § 13 Nr. 1 VHB 2000 (Quadratmetersumme). Liegt die Versicherungssumme der Hausratversicherung danach über der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme, so wird der Mehrbetrag für die Berechnung der Entschädigung verdoppelt.
Nr. 4 Der Beitragssatz verändert sich gemäß § 14 VHB 2000 (Quadratmetersumme).
Nr. 5 Außenversicherungsschutz gemäß § 11 VHB 2000 (Quadratmetersumme) besteht nicht.